Tarifverhandlungen im Einzelhandel
Für die Tarifrunde 2009 im Einzelhandel wird vom Arbeitnehmerverband eine Lohnerhöhung von fast 7 Prozent gefordert. Die Arbeitgeberseite meint dazu, dass man sich vielleicht einmal mit der momentanen Wirtschaftskrise und ihren Folgen für die Mitarbeiter des Einzelhandels hätte beschäftigen sollen. Die Arbeitnehmerseite hingegen hält die kräftige Lohnerhöhung für ein gutes “Konjunkturprogramm”. Wenn die Arbeitnehmer mehr Geld zur Verfügung haben, können sie auch mehr ausgeben. Das lässt vielerorts die Kassen klingeln. Ein Blick zurück in die jüngere Vergangenheit zeigt aber, dass enorme Erhöhungen der Bruttoentgelte in Deutschlands Wirtschaft die Umsatzlage im Einzelhandel nicht wirklich verbessert hat. Real betrachtet stagnieren die Einzelhandelsumsätze eigentlich schon seit Jahren. Der Einzelhandel hat zurückhaltende Tarifabschlüsse getätigt und damit selbst dafür gesorgt, dass das hohe Niveau der Beschäftigung sogar leicht gesteigert werden konnte. Währenddessen wurden auch in Hochkonjunkturzeiten in anderen Branchen mit höheren Tarifabschlüssen trotz Umsatzsteigerung Arbeitsplätze abgebaut. Die Arbeitgeber des Einzelhandels haben sich zum Ziel gesetzt, der Krise zum Trotz weiterhin die Arbeitsplatzsicherung fortzusetzen. Man will sich in diesem Punkt nicht entmutigen lassen. Zur Arbeitsplatzsicherung wird von anderer Stelle die Änderung des Kündigungsrechts gefordert. Das derzeitige Kündigungsrecht im Einzelhandel soll laut einer Studie enorme finanzielle Auswirkungen haben. Bestehende Regelungen würden jährlich einige Milliarden Euro pro Jahr kosten. In mittelständischen Unternehmen mit 11 bis 49 Mitarbeitern würde am häufigsten auf Neueinstellungen verzichtet. Auch würden hier die meisten Zeitarbeiter und befristeten Jobs entstehen. Außerdem soll in diesen Betrieben am ehesten auf risikoreiche Investitionen und Projekte verzichtet werden, wenn dafür neues Personal eingestellt werden müsste. Im Handel würden sicher mehr Mitarbeiter neu eingestellt, wenn man als Arbeitgeber die Sicherheit hätt, sich in wirtschaftlich schweren Zeiten wieder von ihnen trennen zu können. Schließlich sollen die Regelungen im Arbeitsrecht Arbeitgeber nicht entmutigen, Mitarbeiter einzustellen. Es sollte eher das Ziel sein, möglichst viele Arbeitsplätze zu schaffen. Von politscher Seite aus wurde betont, dass schon einige Änderungen getroffen wurden und damit flexible und unternehmerfreundliche Regelungen geschaffen worden sind. Aber Lohnerhöhung hin, Kündigungsschutz her: gerade im Einzelhandel muss auch investiert werden. Nicht nur in neue Arbeitsplätze. Auch die technische Ausstattung ist ständig auf dem neuesten Stand zu halten. Schon der Kassen -bereich ist enorm wichtig. Denn wenn hier gesetzliche Vorgaben geändert werden, muss auch die Kasse eines Einzelhändlers dem angepasst werden. Da halte ich es für ratsam, sich ständig zu informieren und ggf. bereits vor Inkrafttreten neuer Gesetze ein neues Kassensystem anzuschaffen oder die bestehende Kassensoftware zu aktualisieren. Auch die Kassensoftware von Registrierkassen kann mit einem Update versehen werden. Also wäre es auch mit einer Registrierkasse nicht zwingend nötig, eine neue Kasse anzuschaffen. Es sei denn, dass es ein so altes Gerät ist, dass ein Update für die Kassensoftware nicht mehr möglich ist. Aber da verhält es sich mit der Registrierkasse genauso wie mit einem Kassensystem und auch einer Netzwerkkasse.
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