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Archiv für die Kategorie „Gärtnereibetriebe“

Jens Heyer Telgte und GLOBAL Trendworks

Der Einzelhandel im Internet, eine Herausforderung für jeden Geschäftsführer. GLOBAL Trendworks in Telgte realisiert für Sie die Kommunikationsstrategie, die Sie regional brauchen. Jens Heyer und Jessica Stümmler aus Telgte beraten Sie in allen Belangen rund um die Kundenbindung sowie Gewinnung. Marketing und Kommunikation ist seit 10 Jahren die Arbeitsgrundlage für die Mediaagentur GLOBAL Trendworks.

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Dauergrabpflege als Chance für Gartenbetriebe

Jetzt im Herbst boomt wieder das Geschäft mit allgemeiner Grabfloristik, in den Gartengeschäften klingeln die Kassen.  Zu den bekannten Totenfeiertagen können die Floristen die Grabgestecke und Schmuckelemente gar nicht so schnell herstellen, wie sie gekauft werden. Allerdings ist das ein Saisongeschäft, das nicht über das ganze Jahr so gut läuft.

Grabpflege allerdings ist ein ganzjähriges Thema. Denn die Gräber unserer Angehörigen und Lieben sollen in jeder Jahreszeit gut aussehen und gepflegt wirken. Dazu gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten. Auf den Friedhöfen werden noch immer vorwiegend Erdbestattungen vorgenommen. Dazu gibt es Einzelgräber oder auch größere Familiengruften, die für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel ist die Nutzungsdauer 25 Jahre, dann auch gepflegt werden müssen.

Wenn Nachkommen da sind, werden diese die Pflege entweder selbst übernehmen oder bei einem Gartenbetrieb in Auftrag geben. Für 20 Jahre wandern so zum Beispiel ca. 5000 Euro in die Kasse des Gärtners für die einfachste Form der Grabpflege. Darin enthalten sind dann zum Beispiel die Anlage eines Beetes und die Aufrechterhaltung einer einfachen Bepflanzung. Blumenschmuck kostet extra.

Blumengrabschmuck

Blumengrabschmuck

Über diese einfachste Grabinstandhaltung hinaus, können die Hinterbliebenen natürlich auch individuelle Wünsche zum Schmuck des Grabes verwirklichen lassen. Dafür sind der Phantasie nur die Grenzen der Gestaltungsvorschriften der jeweiligen Friedhofsbehörde gesetzt.

Innerhalb dieses Rahmens kann das Grab liebevoll ausgestaltet werden. So muss natürlich der Grabstein eine gewisse Größe haben, die nicht überschritten werden darf. Auf manchen Friedhöfen ist auch der Einsatz von Torf oder Mulch nicht gern gesehen. Über diese Vorschriften sollte man sich erkundigen, wenn die Grabpflege selbst in die Hand genommen wird. Der Friedhofsgärtner wird sich damit selbstverständlich schon befasst haben. In Deutschland besteht die Beerdigungspflicht auf Friedhöfen, Ausnahme bilden hier Seebestattungen, wo die sterblichen Überreste oder die Asche ins Meer übergeben werden.

Bei Feuerbestattungen ist es so, dass auch die Urnen bestattet werden müssen und entweder in bestimmte Urnenfelder gebettet werden oder in Familiengruften mit beerdigt werden dürfen. So formschön die Urnen teilweise auch sind, man darf sie aus Pietät gegenüber dem Toten nicht mit nach Hause nehmen. Deshalb ist auch die Pflege des Urnengrabes zu organisieren.

Für Gartenbetriebe ist die Möglichkeit der Dauergrabpflege, bei denen der Verstorbene zu Lebzeiten bereits einen Grabpflegevertrag abgeschlossen hat, oder aber durch ein Vermächtnis zu Gunsten einer Treuhandstelle mit der Auflage gegen Zahlung aus diesem Vermächtnis die Grabpflege für den Nutzungszeitraum zu regeln.

Kreative Grabgestaltung

Kreative Grabgestaltung

Eine Dauergrabpflegevereinbarung bietet viele Vorteile: individueller Leistungsumfang kann vereinbart werden, die regelmäßige Überprüfung der Pflegeleistungen wird durch die Treuhandstelle ausgeführt, ein einmaliger Vertragsabschluss für die gesamte Nutzungsdauer von 25 – 30 Jahren, automatische Regelung der Friedhofsgärtner-Nachfolge bei Betriebsaufgabe, sichere Anlage des Geldes nach festen Kriterien, außerdem können bei entsprechender Vertragsgestaltung die Hinterbliebenen den Vertrag nicht rückgängig machen.

Für die ausführenden Gärtnereibetriebe sind solche Langzeitverträge ebenfalls von großem Vorteil. Damit kann auf lange Zeit eine Planungssicherheit geschaffen werden, anders als bei den sonst saisonal bedingten Blumengeschäften. Es ist also für Gartenbetriebe durchaus überlegenswert, ob nicht ein Teil des Umsatzes in der Kasse durch solche Grabpflegeverträge erwirtschaftet werden sollte.

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